Bei der erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG sind die Finanzämter meist sehr streng und kippen diese Vergünstigung rigoros, wenn vermeintlich schädlichen Einnahmen erzielt werden. Aufgrund einer Änderung im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz stellte sich nun die Frage, ob die Änderung der umlagefähigen Kosten für Breitbandanschlüsse steuerlich problematisch für die erweiterte Grundstückskürzung sein kann. Die Antwort gleich vorweg: Nein, es bestehen keine ...
Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten ...
Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion ...
Die in § 52 Abs. 28 Satz 16 Teils. 3 EStG angeordnete Rückausnahme für die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG auf vor dem 1.1.2009 erworbene Anleihen, bei denen eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint (sog. unechte Finanzinnovationen), ist verfassungsgemäß.
Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist als Entschädigung für entgangene ...
Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu ...
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Am 03.07.2024 bietet der IWW-TaxTech.Talk Steuerberatern eine wertvolle Plattform, um sich über den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Effizienzsteigerung zu informieren. Im einstündigen, kostenfreien Online-Event geben Experten wie Bastian Klasvogt, Emmy Krämer, Stefan Jürgens und Jakob Stuby praxisnahe Tipps zur Optimierung von Kanzleiprozessen.
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Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
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Ein Steuerstundungsmodell i. S. v. § 15b EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste durch die Ausübung steuerlicher Wahlrechte (degressive AfA, Sonderabschreibungen) generiert werden. Hierzu hat sich jetzt das FG Nürnberg grundlegend geäußert.